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SIEPERT IPM GmbH

Wir schaffen Lösungen.

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Impressum & AGB

Angaben gemäß § 5 TMG

Siepert Immobilien und Projekt Management GmbH
Riemeisterstr. 96
14169 Berlin

Handelsregister: HRB 98935 B
Registergericht: Berlin, Charlottenburg

Vertreten durch die Geschäftsführer:
Geschäftsführerin: Regine Siepert

 

Kontakt


Telefon: 030 93936169
Telefax: 030 93936170
E-Mail: management@siepert-ipm.de

 

Umsatzsteuer


Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE24 656 3137

 

Streitschlichtung


Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

Webdesign & Entwicklung:


Dreispringer - Agentur für Visuelle & Glückliche Kommunikation

www.dreispringer.de

 

Disclaimer

 

Haftung für Inhalte


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Urheberrecht


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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Tätigkeitsfelder

Die Siepert Immobilien und Projekt Management GmbH (im Folgenden bezeichnet als »SIEPERT IPM«) befasst sich u.a. mit der Geschäftsführung und Geschäftsbesorgung für geschlossene Fonds und andere Gesellschaften, der wirtschaftlichen Sanierung geschlossener Fonds sowie der Durchführung von einzelnen wirtschaftlichen Beratungs- und Betreuungsaufträgen. Bei diesen wirtschaftlichen Tätigkeiten führt SIEPERT IPM keine Rechtsberatung oder Steuerberatung durch. Diese typischen und andere Tätigkeiten von SIEPERT IPM werden nachstehend auch als »Dienstleistungen« bezeichnet. Grundlage eines Vertragsverhältnisses mit SIEPERT IPM sind insbesondere die §§ 631, 675 BGB (Dienstvertrag in Form eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages).

2. Geltungsbereich

Für alle – auch zukünftigen – Dienstleistungen gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SIEPERT IPM. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der Schriftform.

3. Angebote und Angebotsunterlagen

Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum bleibt vorbehalten. Die fondsbezogenen Angaben basieren auf den Informationen des Auftraggebers.
Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen, wie Prospekte, Zeichnungen, Abbildungen und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbind-lich bezeichnet sind.
An Ideen, Konzepten, Modellrechnungen, Publikationen und anderen Unterlagen behält sich SIEPERT IPM Eigentums- und Urheberrechte vor.

4. Auftragserteilung

Beratungsaufträge gelten erst dann als zustande gekommen, wenn SIEPERT IPM den Auftrag schriftlich bestätigt hat, das gilt auch für durch Dritte vermittelte Aufträge.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
SIEPERT IPM haftet grundsätzlich nicht für Fehler, die sich aus den vom Auftraggeber selbst eingereichten Unterlagen oder durch ungenaue, unvollständige bzw. mündliche Angaben ergeben.

5. Leistungsumfang

Nach Maßgabe eines im Einzelnen zu vereinbarenden Leistungskatalogs pflegt SIEPERT IPM die Gesellschafterstammdaten, führt Gesellschafterversammlungen durch (incl. Vor- und Nachbereitung), erstellt Geschäftsberichte und andere Informationen zur Unterrichtung der Gesellschafter, führt und verwaltet Konten und arbeitet mit Beirat, Hausverwaltung, Steuerberater, Architekt, Rechtsanwalt und anderen Sonderfachleuten zusammen.
Daneben übernimmt SIEPERT IPM auch bei Bedarf und nach Maßgabe eines entsprechenden Auftrags einmalige Sonderaufgaben, wie z. B. Prüfung und Klärung der Situation nach Sichtung bzw. Beschaffung diverser Unterlagen und ggf. unter Hinzuziehung von Sonderfachleuten und in Abstimmung mit diesen, und bereitet Lösungsvorschläge für den Auftraggeber auf. Hierbei fließen sowohl die eingeholten Informationen als auch Erfahrungen aus bisherigen Objekten und ständiger Marktbeobachtung ein. SIEPERT IPM bemüht sich hierdurch, wirtschaftliche Zusammenhänge transparent zu machen. Des Weiteren bringt SIEPERT IPM Know-how für die Erarbeitung von maßgeschneiderten Lösungen ein.
Die rechtliche und steuerliche Prüfung eines Angebots sowie die Prospektprüfung obliegen Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern und gehören nicht zum Leistungsumfang von SIEPERT IPM.

6. Vergütungsanspruch

Eine Vergütung in Höhe des in dem jeweiligen Angebot aufgeführten Betrages ist fällig, verdient und zahlbar bei Vertragsabschluss.
Sofern im Einzelfall nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird, gilt Zeithonorar auf der Basis eines Stundensatzes von 90,00 Euro zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer als vereinbart.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm von SIEPERT IPM überlassenen Unterlagen und Mitteilungen vertraulich zu behandeln und diese nicht an Dritte zu geben.

7. Risiken, Hinweise

Die wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen sind in aller Regel bereits gesetzt und können nur bedingt geändert bzw. positiv beeinflusst werden; die Rahmenbedingungen können sich auch kurzfristig sowohl positiv als auch negativ ändern. Die Tätigkeit von SIEPERT IPM führt auch bei sorgfältiger Ausarbeitung und Umsetzung (z. B. von Sanierungskonzepten) naturgemäß nicht immer zu dem gewünschten wirtschaftlichen Erfolg. Ein Erfolg wird daher nicht geschuldet.

8. Haftung, Gewährleistung, Verjährung

Die wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen für die Tätigkeiten von SIEPERT IPM können sich ggf. auch kurzfristig zu Ungunsten des Auftraggebers ändern. SIEPERT IPM übernimmt daher keine Haftung für das Eintreten der gewünschten wirtschaftlichen, rechtlichen oder steuerlichen Effekte.
Die alleinige Prospektverantwortung trägt der jeweilige Herausgeber des Prospektes. SIEPERT IPM übernimmt keinerlei Haftung für fremde Prospektinhalte.
SIEPERT IPM haftet im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, auch von Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertretern nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet SIEPERT IPM nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wie auch in Fällen grober Fahrlässigkeit ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung von SIEPERT IPM ist ebenso auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in dem vorstehenden Satz aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
Ansprüche des Auftraggebers verjähren mit dem Schluss des dritten, auf den Vollzug der Anlage bzw. Erteilung des Rats, folgenden Jahres.

9. Gerichtsstand, Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz von SIEPERT IPM.
Für sämtliche gegenwärtigen oder zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von SIEPERT IPM.

© 2011 Siepert Immobilien und Projekt Management GmbH

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